Bitte beachte unsere Parkordnung

Vor dem Start in einen erlebnisreichen Tag bitten wir Sie, die übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich und andere Verantwortung zu zeigen und die nachfolgenden Regeln zu befolgen.


1. Hausrecht

1.1 Diese Parkordnung ist durch den Kauf der Eintrittskarte Gegenstand des Vertrages geworden. Der Kunde erklärt durch den Kauf der Eintrittskarte sein ausdrückliches Einverständnis mit der Geltung dieser Parkordnung.

1.2 Der Freizeitpark Ketteler Hof ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen.


2. Eintrittspreise und Öffnungszeiten

2.1 Das Gelände des Parks darf nur mit gültiger Eintrittskarte und an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarte ist während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Sie verliert beim Verlassen des Parks ihre Gültigkeit. Eine Rückkehr in den Park ist nur mit gültigem Tagesstempel auf dem Handrücken erlaubt.

2.2 Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt verweigert oder können vom Parkgelände verwiesen werden.

2.3 Wer ohne rechtmäßig erworbene Eintrittskarte im Park angetroffen wird, wird unverzüglich des Parkes verwiesen. Das Eintrittsgeld ist nach zu entrichten. Auf die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB und wegen Erschleichung freien Eintritts nach § 265a StGB wird ausdrücklich hingewiesen.

2.4 Der Ketteler Hof ist in der Sommersaison täglich von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Wir behalten uns eine außerordentliche Parkschließung oder Schließung von Teilbereichen des Parkes aus Witterungs- oder Sicherheitsgründen vor. Dieses führt nicht zu einer Minderung oder Rückzahlung des Eintrittspreises.


3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

3.1 Die feuerpolizeilichen Bestimmungen sind zu beachten. Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuer außer an den dafür vorgesehenen Grillplätzen.

3.2 Das Rauchen in Gebäuden, in gebäudeähnlichen Spielanlagen und im Wald ist verboten.

3.3 Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messern, Schlagringen, etc.) sind auf dem Parkgelände nicht gestattet!

3.4 Das mutwillige Lärmen sowie der lautstarke Betrieb tragbarer Musikanlagen sind untersagt.

3.5 Die Benutzung von mitgebrachten Sportgeräten (Rollerblades, Skateboard, Roller, etc.) ist im Park nicht gestattet.


4. Benutzung der Spielgeräte, Einrichtungen und Attraktionen

4.1 Die Einrichtungen stehen den Gästen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Bitte beachten Sie unbedingt die Benutzungsanweisungen an den einzelnen Geräten, sowie die Anweisungen unseres Personals.

4.2 Sie haften für alle Schäden, die durch mutwillige Zerstörungen entstehen.

4.3 Die Benutzung der Spielanlagen und Einrichtungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr! Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind. Insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen.


5. Grillordnung

5.1 Die Benutzung der Grilleinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

5.2 Die Grillzeit endet um 18.00 Uhr.

5.3 Sorgen Sie dafür, dass der Grill niemals unbeaufsichtigt ist und verlassen Sie den Grillplatz nicht, ohne den ordnungsgemäßen Zustand überprüft zu haben.

5.4 Verwenden Sie zum Grillen nur einwandfreie Holzkohle. Zum Anzünden nur feste Grillanzünder benutzen. Die Verwendung von Benzin, Petroleum, Spiritus o.ä. ist ausdrücklich verboten.

5.5 Die Verwendung eigener Grills, Einweggrills, Tee- oder Wasserkocher o.ä. ist nicht gestattet.

5.6 Die Asche lassen Sie bitte nach dem Grillen auf der Feuerstelle liegen und auskühlen.

5.7 Für Schäden, die Sie anderen Gästen oder Sachen durch den fahrlässigen Umgang mit den Grills zufügen, müssen wir Sie haftbar machen.


6. Aufsichtspflicht

6.1 Kinder, die das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nicht ohne Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson in den Park. Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, die Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie nicht davon entbinden können. Aufsichtspersonen und Eltern tragen Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigdenden entstehen.


7. Datenschutz

7.1 Siehe Datenschutzerklärung.


8. Schadensmeldungen

8.1 Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes bei der Information. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.

Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach dieser Frist und dem Verlassen des Parkgeländes erfolgt.


9. Parkplatzordnung

9.1 Auf unserem gesamten Parkplatz gelten die Zeichen und Regeln der Straßenverkehrsordnung.

9.2 Die Benutzung unserer Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

9.3 Auf unseren Parkplätzen darf generell nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

9.4 Fußgänger dürfen auf unseren Parkplätzen weder gefährdet, noch behindert werden.

9.5 Fahrzeuge, die die Zu- oder Abfahrt, bzw. Parkplatzflächen behindern oder versperren, werden zu Lasten des Halters, bzw. Führers abgeschleppt.

9.6 Es erfolgt keine Haftung für die Beschädigung an Fahrzeugen, so wie Diebstahl des Fahrzeuges oder Diebstahl von Gegenständen aus dem Fahrzeug.

9.7 Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel Explosion und Feuer zurückzuführen sind, können wir keinen Ersatz gewähren.


Ketteler Hof – Natur und Abenteuer pur © 2024

Öffnungszeiten

SOMMERSAISON

23.03.2024 – 27.10.2024
Park und Indoor Spielplatz täglich geöffnet – auch an Feiertagen!

Park: 09:00 –18:00 Uhr
Indoor Spielplatz: 10:00 – 18:00 Uhr
Kassenschluss um 17:30 Uhr

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